Neben steuerlichen Anlässen (Erbschaft- und Schenkungsteuer) spielen derartige Bewertungen eine wesentliche Rolle bei Regelungen zur Unternehmensnachfolge, bei der Aufnahme neuer Gesellschafter, bei der Abfassung von Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen oder im Rahmen von Auseinandersetzungen.
Unternehmens- und Praxisbewertungen sind notwendig, um einen angemessenen Kaufpreis beziffern zu können. Wir ermitteln für Sie subjektivierte Unternehmens- und Praxiswerte auf Basis der gängigen Bewertungsmethoden. Sie erhalten eine verständliche und nachvollziehbare Expertise als Entscheidungsgrundlage für einen Kauf oder Verkauf.
Für Ihre Fragen steht Ihnen das Team der Steuerkanzlei Blieninger in Landshut gerne zur Verfügung.