Die nach dem Rechtsberatungsgesetz erforderliche Zulassung zur Rechtsberatung wurde uns sowohl für das Bürgerliche Recht, als auch für das gesamte Handels- und Gesellschaftsrecht erteilt.
Dadurch sind wir in der Lage, Sie kompetent in einschlägigen Rechtsfragen zu beraten.
Wir beraten Sie beim Abschluss von schuldrechtlichen und dinglichen Verträgen wie z. B. beim Kauf und Verkauf von Grundstücken sowie Unternehmen, der Bestellung von Erbbaurechten, dem Abschluss von Leasingverträgen und den Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen.
In allen Fällen der rechtlichen Beratung betreuen wir Sie vom Entwurf aller erforderlichen Verträge und Maßnahmen bis hin zum unterschriftsreifen Vertrag, notariellen Urkunden und Anmeldungen zu öffentlichen Registern.
Für Ihre Fragen steht Ihnen das Team der Steuerkanzlei Blieninger in Landshut gerne zur Verfügung.