Der Sitz der Kanzlei ist zweitrangig, da moderne Kommunikationswege große räumliche Distanzen schnell, bequem und zuverlässig überbrücken.
Entgegen der weitverbreiteten Meinung kann einem Steuerberater jederzeit, unabhängig von längerfristig eingegangenen Steuerberatungsverträgen, ohne Einhaltung einer Frist einseitig gekündigt werden. Sofern alle Gebühren des bisherigen Steuerberaters beglichen sind, kann der Wechsel problemlos vollzogen werden. Im Normalfall stimmt der neue Steuerberater alle Formalitäten mit dem bisherigen Steuerberater ab.
Die Akzeptanz eines Steuerberaters bei den Behörden ist als sehr hoch einzuschätzen. Mit seinem professionellen Know-how verfügt er bei Rückfragen durch die Finanzbehörden, vor allem bei Betriebsprüfungen über einschlägige Erfahrungen und überzeugende Argumente. Als „Puffer“ reduziert er kraftraubende Emotionen seines Mandanten.
Sollten einmal heikle Situationen entstehen, beispielsweise im steuerstrafrechtlichen Bereich, ist es zielführender, sich von einem Fachmann vertreten zu lassen.
Für Ihre Fragen steht Ihnen das Team der Steuerkanzlei Blieninger in Landshut gerne zur Verfügung.